Photovoltaik Förderung Salzburg 2026

Bund, Land und Gemeinde fördern PV-Anlagen und Speicher unterschiedlich. Wir unterstützen Sie gerne mit allen Unterlagen und Hinweisen, den Antrag stellen Sie selbst.

Förderungen für Photovoltaik in Österreich

Förderprogramme ändern sich fast jedes Jahr. Wir weisen Sie auf die aktuell offenen Programme, Fristen und Voraussetzungen hin und liefern alle Unterlagen, die Förderstellen verlangen. Die Antragstellung und Abwicklung übernehmen Sie selbst, das ist bei allen Programmen als Antragsteller ohnehin vorgesehen. Die wichtigsten Ebenen:

Bund: EAG-Investitionszuschuss

Der Bund fördert Photovoltaikanlagen und Stromspeicher über den Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), abgewickelt über die OeMAG. Die Förderung wird in Fördercalls vergeben, die Höhe richtet sich nach Anlagengröße und Kategorie. Wichtig: Der Antrag muss vor der Inbetriebnahme gestellt werden. Wir sagen Ihnen rechtzeitig Bescheid und stimmen die Montage auf Ihren Antrag ab.

Umsatzsteuer

Von Jänner 2024 bis März 2025 galt in Österreich vorübergehend ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent für kleine PV-Anlagen bis 35 kWp. Diese Regelung ist ausgelaufen. Welche steuerlichen Regelungen zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung gelten, weisen wir im Angebot transparent aus.

Land Salzburg und Oberösterreich

Das Land Salzburg und das Land Oberösterreich haben in den vergangenen Jahren immer wieder Zuschüsse für Stromspeicher und PV-Anlagen angeboten, teils gekoppelt an Wohnbauförderung oder Sanierung. Ob und in welcher Höhe ein Landesprogramm gerade offen ist, sagen wir Ihnen für Ihren Wohnort.

Gemeinden

Viele Gemeinden im Flachgau und Innviertel fördern PV-Anlagen, Speicher oder Balkonkraftwerke mit eigenen kleinen Zuschüssen. Nachfragen bei der Gemeinde lohnt sich fast immer. Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen die Gemeinde typischerweise verlangt (Rechnung, Prüfprotokoll, Anmeldebestätigung des Netzbetreibers), und stellen sie Ihnen fertig zusammen. Eingereicht wird von Ihnen.

Stromspeicher Förderung

Speicher werden über den EAG-Investitionszuschuss in Kombination mit einer neuen PV-Anlage gefördert. Für das Nachrüsten eines Speichers bei bestehenden Anlagen gibt es je nach Jahr und Bundesland eigene Programme. Auch hier gilt: Antrag vor Kauf und Montage.

So unterstützen wir Sie bei der Förderung

  1. Sie erhalten das Angebot mit allen Angaben, die Förderstellen brauchen (Leistung in kWp, Speicherkapazität, Komponenten).
  2. Wir sagen Ihnen, welche Programme offen sind und wann der Antrag zu stellen ist.
  3. Den Antrag stellen Sie selbst online bei der Förderstelle. Bei Fragen zu den technischen Angaben helfen wir gerne.
  4. Nach der Montage bekommen Sie Rechnung, Prüfprotokoll und Anmeldebestätigung für die Abrechnung der Förderung.

Die Antragstellung und Abwicklung der Förderung liegt beim Kunden. Wir übernehmen keine Haftung für die Gewährung von Förderungen, diese Entscheidung liegt bei der jeweiligen Förderstelle. Wir unterstützen Sie aber mit allen nötigen Unterlagen und Hinweisen.

Häufige Fragen

Förderung: kurz beantwortet.

Übernehmen Sie die Förderabwicklung?

Nein, den Antrag stellen Sie als Förderwerber selbst. Wir unterstützen Sie gerne mit allen technischen Angaben, Unterlagen und Fristhinweisen.

Gibt es 2026 eine Förderung für Photovoltaik in Salzburg?

Auf Bundesebene läuft der EAG-Investitionszuschuss über die OeMAG. Landes- und Gemeindeförderungen kommen je nach Wohnort dazu. Auf den aktuellen Stand weisen wir Sie beim Angebot hin, den Antrag stellen Sie selbst.

Muss ich die Förderung vor der Montage beantragen?

Ja, beim EAG-Investitionszuschuss muss der Antrag vor Inbetriebnahme gestellt werden. Sie stellen ihn selbst, wir stimmen den Montagetermin darauf ab.

Gilt die 0 Prozent Umsatzsteuer noch?

Nein. Die Regelung galt von Jänner 2024 bis März 2025 und ist ausgelaufen.

Wird ein nachgerüsteter Speicher gefördert?

Je nach Programm und Jahr. Wir sagen Ihnen vor der Bestellung, welche Programme aktuell offen sind.

Reden wir über Ihr Projekt.

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Impressum

Informationspflicht laut § 5 E-Commerce-Gesetz, § 14 Unternehmensgesetzbuch und § 63 Gewerbeordnung.

ETK Elektrotechnik Kaltenbrunner

Inhaber: Ing. Daniel Kaltenbrunner
Breitenberg 21, 5204 Straßwalchen, Österreich
Telefon: +43 660 3723101
E-Mail: office@elektro-kaltenbrunner.at

Unternehmensdaten

UID-Nr.: ATU78903527
GISA-Zahl: 35550396
Unternehmensgegenstand: Elektrotechnik (reglementiertes Gewerbe)
Gewerbebehörde: Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung
Mitglied der Wirtschaftskammer Salzburg, Landesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker
Berufsrechtliche Vorschriften: Gewerbeordnung 1994, abrufbar unter www.ris.bka.gv.at
Kleinunternehmer gemäß § 6 UStG, es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

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