Förderungen für Photovoltaik in Österreich
Förderprogramme ändern sich fast jedes Jahr. Wir weisen Sie auf die aktuell offenen Programme, Fristen und Voraussetzungen hin und liefern alle Unterlagen, die Förderstellen verlangen. Die Antragstellung und Abwicklung übernehmen Sie selbst, das ist bei allen Programmen als Antragsteller ohnehin vorgesehen. Die wichtigsten Ebenen:
Bund: EAG-Investitionszuschuss
Der Bund fördert Photovoltaikanlagen und Stromspeicher über den Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), abgewickelt über die OeMAG. Die Förderung wird in Fördercalls vergeben, die Höhe richtet sich nach Anlagengröße und Kategorie. Wichtig: Der Antrag muss vor der Inbetriebnahme gestellt werden. Wir sagen Ihnen rechtzeitig Bescheid und stimmen die Montage auf Ihren Antrag ab.
Umsatzsteuer
Von Jänner 2024 bis März 2025 galt in Österreich vorübergehend ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent für kleine PV-Anlagen bis 35 kWp. Diese Regelung ist ausgelaufen. Welche steuerlichen Regelungen zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung gelten, weisen wir im Angebot transparent aus.
Land Salzburg und Oberösterreich
Das Land Salzburg und das Land Oberösterreich haben in den vergangenen Jahren immer wieder Zuschüsse für Stromspeicher und PV-Anlagen angeboten, teils gekoppelt an Wohnbauförderung oder Sanierung. Ob und in welcher Höhe ein Landesprogramm gerade offen ist, sagen wir Ihnen für Ihren Wohnort.
Gemeinden
Viele Gemeinden im Flachgau und Innviertel fördern PV-Anlagen, Speicher oder Balkonkraftwerke mit eigenen kleinen Zuschüssen. Nachfragen bei der Gemeinde lohnt sich fast immer. Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen die Gemeinde typischerweise verlangt (Rechnung, Prüfprotokoll, Anmeldebestätigung des Netzbetreibers), und stellen sie Ihnen fertig zusammen. Eingereicht wird von Ihnen.
Stromspeicher Förderung
Speicher werden über den EAG-Investitionszuschuss in Kombination mit einer neuen PV-Anlage gefördert. Für das Nachrüsten eines Speichers bei bestehenden Anlagen gibt es je nach Jahr und Bundesland eigene Programme. Auch hier gilt: Antrag vor Kauf und Montage.
So unterstützen wir Sie bei der Förderung
- Sie erhalten das Angebot mit allen Angaben, die Förderstellen brauchen (Leistung in kWp, Speicherkapazität, Komponenten).
- Wir sagen Ihnen, welche Programme offen sind und wann der Antrag zu stellen ist.
- Den Antrag stellen Sie selbst online bei der Förderstelle. Bei Fragen zu den technischen Angaben helfen wir gerne.
- Nach der Montage bekommen Sie Rechnung, Prüfprotokoll und Anmeldebestätigung für die Abrechnung der Förderung.
Die Antragstellung und Abwicklung der Förderung liegt beim Kunden. Wir übernehmen keine Haftung für die Gewährung von Förderungen, diese Entscheidung liegt bei der jeweiligen Förderstelle. Wir unterstützen Sie aber mit allen nötigen Unterlagen und Hinweisen.